Bei vielen Unternehmen herrscht noch immer große Rechtsunsicherheit.

Müssen wir einen Datenschutzbeauftragten bestellen?


Macht unsere Personalabteilung
alles richtig?


Was darf unsere
Marketingabteilung?


Datenschutz
Testen Sie jetzt Ihr Datenschutzniveau! (Dauer: ca. 5 Minuten)

Genügt unsere Datenschutzerklärung
den neuen Vorgaben?


Darf unser Newsletter
weiter versendet werden?


Ist unser Kontaktformular
abmahnfähig?


Haben auch Sie offene Fragen?

Gerne erklären wir Ihnen unser Konzept zur
rechtskonformen und praxisnahen Umsetzung persönlich.

    Bitte geben Sie diesen Code unten ein*: captcha

    *Pflichtfelder

    Wir verwenden die Daten ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. zur Auftragsabwicklung wenn hierdurch ein Auftrag zu Stande kommt.

    Wir bieten Ihnen:

    INDIVIDUELLE BERATUNG

    Individuelle und kompetente
    Beratung zur Umsetzung
    der datenschutzrechtlichen
    Vorgaben.

    DATENSCHUTZKONZEPT

    Ein rechtskonformes
    aber praxisorientiertes
    Datenschutzkonzept welches
    Sie auch einhalten können.

    MANDATSÜBERNAHME

    Übernahme des Mandats
    und die Stellung eines
    externen Datenschutz-
    beauftragten.

    VERTRETUNG

    Vertretung Ihres
    Unternehmens gegenüber
    Aufsichtsbehörde
    und Betroffenen.

    SCHULUNGEN

    Die Durchführung
    von Präsenz- und
    Onlineschulungen
    für Ihre Mitarbeiter

    AUDITS & ZERTIFIZIERUNG

    Die Durchführung
    von externen
    Audits und
    Zertifizierungsaudits

    GUTACHTEN

    Die Erstellung von
    Gutachten und Testaten zu
    Sachverhalten im Bereich
    Datenschutz und IT-Sicherheit.

    DOKUMENTATION

    Unterstützung bei der Erstellung
    der Dokumentation sowie der
    nötigen Verträge, Richtlinien
    und Betriebsvereinbarungen.

    Seit 2009

    beraten wir namhafte
    Unternehmen in Sachen
    Datenschutz und
    IT-Sicherheit

    80%

    unserer Neukunden
    gewinnen wir durch
    Empfehlungen
    bestehender Kunden

    Seit 2012

    auditieren wir Datenschutz
    und IT-Sicherheit

    für akreditierte
    Zertifizierungsstellen

    Unsere Fachexperten sind in folgenden Themengebieten zertifiziert:

    DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO)


    BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG)


    LANDESDATENSCHUTZGESETZ (LDSG)


    ISO/IEC 27018 – DATENSCHUTZ IN CLOUD-DIENSTEN


    ISO/IEC 27017 IT-SICHERHEIT CLOUD-DIENSTE


    ISO/IEC 27001 INFORMATIONSSICHERHEIT


    ISO/IEC 19011 AUDITIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN


    ISO/IEC 31000 IT-RISIKOMANAGEMENT


    ISO/IEC 9001 QUALITÄTSMANAGEMENT


    PCI DSS – PAYMENT SECURITY


    NIS 2 – NETWORK AND INFORMATION SECURITY


    TISAX – INFORMATIONSSICHERHEIT AUTOMOBILBRANCHE


    Wir bieten externe Datenschutzbeauftragte (DSB) bundesweit.

    Qualifizierte Experten

    Datenschutzauditor (TÜV)  |  Datenschutzbeauftragter (TÜV)
    Datenschutzbeauftragter (GDDcert)  |  Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udiszert)
    Certified Information Privacy Professional (iapp)


    Wir sind Mitglied von:

    Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit

    tec4net GmbH | Lohenstraße 13 | 82166 Gräfelfing
    T +49 89 54 04 36 30 | F +49 89 54 04 36 31 | info@tec4net.com | www.tec4net.com

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, z. B. Name, Adresse, E-Mail oder IP-Adresse. DSGVO und BDSG definieren klare Regeln, wie solche Daten erhoben, verarbeitet und geschützt werden müssen, um die Privatsphäre der Betroffenen zu sichern.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/08/26/20808/

    Ja, ein Datenschutzkonzept ist empfehlenswert, um die DSGVO-Anforderungen systematisch umzusetzen. Es dokumentiert Prozesse, Verantwortlichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen und hilft, Risiken zu erkennen, Datenschutzverletzungen zu vermeiden und Compliance gegenüber Behörden und Kunden nachzuweisen.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/07/26/20804/

    Das VVT ist eine zentrale Dokumentation aller Datenverarbeitungsprozesse eines Unternehmens. Es zeigt, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck, von wem und wie verarbeitet werden. Das Verzeichnis unterstützt Compliance, Transparenz und ist nach DSGVO für viele Unternehmen Pflicht.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/07/26/20806/

    Ja, Betroffene haben das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten. Unternehmen müssen innerhalb eines Monats informieren, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, an wen sie weitergegeben wurden und welche Rechte die Person hat, inklusive Berichtigung oder Löschung.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/10/26/20822/

    Ein AVV muss abgeschlossen werden, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten durch einen externen Dienstleister verarbeiten lässt. Der Vertrag regelt Pflichten, Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten und stellt sicher, dass die Verarbeitung DSGVO-konform erfolgt.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/09/26/20814/

    Bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA müssen Unternehmen sicherstellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Dazu gehören Standardvertragsklauseln, EU-US-Privacy-Shield-Alternativen oder andere rechtlich anerkannte Mechanismen, um DSGVO-Konformität zu gewährleisten.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/11/26/20826/

    Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie personenbezogene Daten systematisch verarbeiten, besondere Datenkategorien nutzen oder eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern überschreiten. Die genauen Kriterien richten sich nach DSGVO und BDSG.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/06/02/20800/

    Der DSB berät Unternehmen zu allen Datenschutzfragen, überwacht die Einhaltung von DSGVO und BDSG, schult Mitarbeiter, prüft Prozesse und fungiert als Ansprechpartner für Behörden und Betroffene. Ziel ist es, Datenschutzrisiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/06/16/20802/

    TOMs sind alle Sicherheitsmaßnahmen, die personenbezogene Daten schützen. Technische Maßnahmen beinhalten IT-Security wie Verschlüsselung oder Zugriffskontrollen, organisatorische Maßnahmen betreffen Prozesse, Schulungen oder Richtlinien, um Risiken für Datenverlust oder Missbrauch zu reduzieren.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/09/26/20812/

    Eine DSFA ist notwendig, wenn Datenverarbeitungen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen bergen, z. B. bei umfangreichem Tracking, Profiling oder sensiblen Daten. Sie bewertet Risiken und beschreibt Maßnahmen, um diese zu minimieren und DSGVO-konform zu handeln.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/12/19/20827/

    Eine Datenpanne muss innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, wenn ein Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht. Die Meldung sollte Art, Umfang, Ursachen und ergriffene Gegenmaßnahmen enthalten.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/11/26/20824/

    Ein Datenschutz-Audit prüft Prozesse, Richtlinien und technische Maßnahmen auf DSGVO-Konformität. Eine Due-Diligence wird meist bei Lieferanten oder Übernahmen durchgeführt, um Risiken, Compliance und Sicherheitsstandards zu bewerten. Beide Maßnahmen dienen der Risikominimierung und Nachweisbarkeit.

    Weiterführende Informationen hierzu
    https://www.tec4net.com/web/2025/10/26/20816/